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Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918   

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VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2011,71432)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.02.2011 - B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2011,71432)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2011,71432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Erledigung durch arbeitsgerichtlichen Vergleich; Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918
    Denn angesichts der Tatsache, dass es nach ständiger Rechtsprechung nicht Sache der Verwaltung ist, verbindlich darüber zu entscheiden, ob ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, hat ein Betroffener, wenn er den erledigten Verwaltungsakt für rechtswidrig hält, nach Maßgabe von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO Klage zu erheben (vgl. nur BVerwG vom 9.2.1967 BVerwGE 26, 161/167; vom 20.1.1989 BVerwGE 81, 226/229; so auch: Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 11 zu § 73).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918
    Denn angesichts der Tatsache, dass es nach ständiger Rechtsprechung nicht Sache der Verwaltung ist, verbindlich darüber zu entscheiden, ob ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, hat ein Betroffener, wenn er den erledigten Verwaltungsakt für rechtswidrig hält, nach Maßgabe von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO Klage zu erheben (vgl. nur BVerwG vom 9.2.1967 BVerwGE 26, 161/167; vom 20.1.1989 BVerwGE 81, 226/229; so auch: Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 11 zu § 73).
  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918
    Wegen des abschließenden Charakters sowohl der Regelung des § 80 VwVfG als auch des § 63 SGB X ist es nicht zulässig, § 161 Abs. 2 VwGO oder Art. 80 Abs. 1 Satz 5 BayVwVfG auf den Fall der Erledigung des Widerspruchs auf andere Weise analog anzuwenden (BVerwG vom 11.5.1981 BVerwGE 62, 201/204 ff.; Linhart, a.a.O., RdNrn. 351 f.; Kallerhof in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNrn. 5, 45 ff. und 103 zu § 80 mit überzeugender Ablehnung der von Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, RdNrn. 18 f. zu § 80, vertretenen abweichenden Auffassung).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918
    Es entspricht zwar der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur: BVerwG vom 8.12.1995 BVerwGE 100, 83/92), dass das berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung ausnahmsweise dann mit dem Hinweis auf die Absicht, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, begründet werden kann, wenn ein Kläger mit einer Feststellungs- oder allgemeinen Leistungsklage zunächst primären Rechtsschutz begehrt hat, sich dieses Begehren aber nach Klageerhebung erledigt und der Kläger sich nunmehr nur noch auf die Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen verwiesen sieht.
  • VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines

    Diese Umstände sind von Fall zu Fall unterschiedlich (ebenso in einem ähnlichen Fall: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011 - B 3 K 10.918 -, juris).

    Auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO kommt nicht in Betracht (so - speziell zu einer durch arbeitsgerichtlichen Vergleich eingetretenen Erledigung eines Widerspruchs gegen die vom Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011, a. a. O.; vgl. auch VG München, Urteil vom 04.09.2008 - M 15 K 06.2544 -, juris und BVerwG, Urteil vom 11.05.1981 - 6 C 121.80 -, BVerwGE 62, 201).

  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1276/16

    Erledigung bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Demnach ist bei der im Ermessenswege zu treffenden Entscheidung über die Erteilung einer Zustimmung zur Kündigung jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen.(Vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011 - B 3 K 10.918 -, Rn. 23, juris.).
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Rechtsprechung
   VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918, B 3 K 10.918   

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https://dejure.org/2013,66716
VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918, B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2013,66716)
VG München, Entscheidung vom 26.03.2013 - B 3 K 10.918, B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2013,66716)
VG München, Entscheidung vom 26. März 2013 - B 3 K 10.918, B 3 K 10.918 (https://dejure.org/2013,66716)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Recht auf Zweitausstellung des Abiturzeugnisses ohne den Vermerk 'fachärztlich festgestellte Legasthenie'

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff. ; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG , Art. 3 Rn. 219).

    Jede dazu im Widerspruch stehende Bevorzugung wäre unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten ein Verstoß gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Chancengleichheit ( OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg ( OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln ( VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung ist eine wesentlich weiterreichende Maßnahme als die Gewährung von Hilfen in Form eines Nachteilsausgleichs (VGH Kassel, NVwZ-RR 2010, 767).

    Zwischen den Interessen von Schülern mit Legasthenie, Schülern mit anderen Behinderungen und nicht behinderten Schülern ist ein angemessener Ausgleich zu finden ( vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 2010, 767).

  • VG Köln, 26.09.2008 - 10 L 1240/08

    Kein Anspruch auf Notenschutz bei Legasthenie - Nichtbeachtung von

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff. ; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG , Art. 3 Rn. 219).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg ( OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln ( VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 208/08
    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff. ; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG , Art. 3 Rn. 219).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg ( OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln ( VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VG Meiningen, 19.06.1996 - 8 K 196/96

    Schulrecht; Schulrecht; Teilnahme am Fremdsprachenunterricht

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Unmittelbare Rechtswirkungen liegen gerade nicht vor (zweifelnd am VA-Charakter von Zeugnisbemerkungen auch VG Meiningen, Urteil vom 19.06.1996 - 8 K 196/96.Me).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet ( vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
  • BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72

    Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918
    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet ( vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
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